Hauptstadt Entsorger bietet sichere und umweltgerechte Entsorgung von Brandabfällen in Berlin. Unser professionelles Team sorgt für gründliche Reinigung und minimiert mögliche Umwelt- und Gesundheitsschäden nach einem Brand.
Nachdem der Brand gelöscht und die Versicherung informiert wurde, steht die Brandabfall-Entsorgung an. Auch Gegenstände, die vom Feuer selbst verschont blieben, sind durch das Löschwasser oft unbrauchbar geworden. Mit der Räumung darf erst begonnen werden, sobald die Feuerwehr die Brandstelle freigegeben hat. Zusätzlich erstellt ein Brandschadengutachter ein qualifiziertes Schadstoffgutachten, bei dem die Schadstoffbelastung nach dem Brand gemessen wird. Sind Gegenstände oder Materialien mit Schadstoffen belastet, dürfen sie nur als Sondermüll entsorgt werden. Kleine Mengen unbelasteter Brandabfälle lassen sich über den Hausmüll entsorgen. Von Brand betroffene Möbelstücke dürfen als Sperrmüll entsorgt werden, allerdings nur, wenn ein Brandschadengutachter sie als schadstofffrei attestiert hat.
Ein Feuer richtet in vielen Fällen großen finanziellen sowie materiellen Schaden an. Wenn das Feuer gelöscht wurde, bleibt eine große Menge Brandabfall zurück, die sich nicht einfach über den Hausmüll entsorgen lässt. Die Brandabfall-Entsorgung durch ein kompetentes Unternehmen wie Hauptstadt Entsorger erleichtert den Neustart nach einem Brand.
Nach einem Wohnungsbrand ist der Vermieter oder Eigentümer der Wohnung für die Räumung zuständig. Brandspuren müssen beseitigt und verbrannte Möbel und Gegenstände fachgerecht entsorgt werden. Dafür lässt sich die Hilfe einer Entsorgungsfirma in Berlin in Anspruch nehmen. Wie mit bestimmten Abfällen umzugehen ist und was benötigt wird, damit alles sicher verläuft, weiß ein erfahrenes Abfallentsorgungsunternehmen genau. Hauptstadt Entsorger übernimmt alle notwendigen Entsorgungsarbeiten nach einem Brand.
Schritt 01
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und welche Gegenstände entsorgt werden sollen.
Schritt 02
Wir begutachten den Aufwand – gerne auch schnell und unkompliziert per Foto – und erstellen Ihnen ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten.
Schritt 03
Unser erfahrenes Team kommt zum vereinbarten Wunschtermin, erledigt die Entsorgung zügig, fachgerecht und hinterlässt Ihre Räumlichkeiten besenrein.
Der schnellste Weg zu Ihrem Angebot: Schicken Sie uns ein paar Fotos der Räume oder Gegenstände per WhatsApp. Wir schätzen den Aufwand ein und melden uns mit einem verbindlichen Festpreis zurück – meist innerhalb weniger Minuten.
Mo.–So. 08:00–20:00 Uhr.
Für die Räumung einer betroffenen Wohnung sind in der Regel Eigentümer oder Vermieter verantwortlich. Brandspuren müssen beseitigt und beschädigte Gegenstände fachgerecht entsorgt werden. Häufig wird dabei ein Entsorgungsunternehmen hinzugezogen, das im Umgang mit belasteten Abfällen erfahren ist. Zuvor muss die Feuerwehr die Brandstelle freigeben.
Grundsätzlich muss alles, was durch das Feuer oder Löschwasser beschädigt und mit Schadstoffen belastet ist, fachgerecht entsorgt werden. Dazu zählen Einrichtungsgegenstände, verrußte oder unvollständig verbrannte Materialien, Baustoffe und Asche. Größere Mengen sollten nach Material getrennt werden. Asbest und Dämmwolle gelten als gesundheitsschädlich und gehören zum Sondermüll.
Eine pauschale Angabe ist schwierig, da die Kosten von Menge, Art der Abfälle und Schadstoffbelastung abhängen. Schadstoffbelastete Materialien müssen als Sondermüll behandelt werden, was den Aufwand erhöht. In vielen Fällen übernimmt eine Versicherung die Kosten für Aufräumung, Abtransport und Entsorgung des beschädigten Hausrats ganz oder teilweise.
Mit der Räumung darf erst begonnen werden, wenn die Feuerwehr die Brandstelle freigegeben hat. Häufig erstellt ein Brandschadengutachter zusätzlich ein Schadstoffgutachten, bei dem die Belastung ermittelt wird. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Gegenstände als Sondermüll gelten und welche als schadstofffrei über Sperrmüll oder Hausmüll entsorgt werden dürfen.
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