Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Hauptstadt-Entsorger, Wilmersdorfer Straße 162, 10585 Berlin (nachfolgend „Hauptstadt-Entsorger“, „wir“ oder „uns“) und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) für alle Leistungen rund um Entrümpelung, Haushalts- und Wohnungsauflösung, Gewerbeauflösung, Sperrmüll- und Möbelentsorgung, Elektrogeräte-, Bauschutt- und Schrottentsorgung sowie Garten- und Grünschnittentsorgung.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen Hauptstadt-Entsorger und dem Kunden über die genannten Entsorgungs- und Räumleistungen geschlossen werden – unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Für Verbraucher gelten die besonderen Regelungen in § 12 (Widerrufsrecht) zusätzlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote auf der Website, am Telefon oder per WhatsApp sind freibleibend und stellen keine bindende Willenserklärung dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot – etwa einen nach Besichtigung vor Ort oder anhand von Fotos erstellten Kostenvoranschlag – ausdrücklich annimmt, sei es mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über WhatsApp. Bei kurzfristig vereinbarten Terminen gilt die telefonische oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung als Vertragsschluss.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung
Der genaue Leistungsumfang (z. B. Entrümpelung einzelner Räume, komplette Wohnungs- oder Haushaltsauflösung, Gewerbe- oder Büroauflösung, Abholung von Sperrmüll, Möbeln oder Elektrogeräten, Entsorgung von Bauschutt, Schrott oder Grünschnitt) ergibt sich aus dem individuellen Kostenvoranschlag bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen – etwa Demontagearbeiten, Malerarbeiten oder die Entsorgung nachträglich gemeldeter Sondermengen – werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 4 Preise und Festpreisgarantie
Nach kostenloser Besichtigung vor Ort oder anhand eingereichter Fotos erhält der Kunde einen Festpreis, der alle im Kostenvoranschlag genannten Leistungen abdeckt. Dieser Festpreis gilt vorbehaltlich unveränderter Angaben des Kunden zu Menge, Art und Zugänglichkeit der zu entsorgenden Gegenstände. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse bei Ausführung wesentlich von den Angaben ab (z. B. erheblich größeres Volumen, zusätzliche Sondermüllmengen, erschwerter Zugang), sind wir berechtigt, den Preis vor Ausführung entsprechend anzupassen; wir informieren den Kunden hierüber vorab. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, direkt nach Abschluss der Arbeiten vor Ort in bar oder per angebotenem elektronischem Zahlungsmittel fällig. Bei größeren Aufträgen (z. B. Gewerbe- oder Wohnungsauflösungen) können wir eine Rechnungsstellung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum vereinbaren. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die durch den Verzug entstandenen Mahnkosten geltend zu machen.
§ 6 Termine und Terminänderungen
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Kann ein Termin durch den Kunden nicht wahrgenommen werden, ist dies uns mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen; andernfalls können wir die entstandenen Aufwendungen (z. B. Anfahrt, geblockte Personalkapazität) in angemessenem Umfang in Rechnung stellen. Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. verspäteter Zugang zur Immobilie, fehlende Mitwirkung des Kunden), verschiebt sich der Termin entsprechend, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gegen uns entstehen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Kunde stellt sicher, dass die zu räumenden Räume, Keller, Dachböden oder Außenflächen am vereinbarten Termin zugänglich sind, notwendige Parkmöglichkeiten für unsere Fahrzeuge vorhanden sind und, sofern erforderlich, ein Ansprechpartner vor Ort erreichbar ist. Der Kunde informiert uns vor Beauftragung vollständig und wahrheitsgemäß über besondere Gegebenheiten, insbesondere über Art und Menge von Sondermüll (z. B. Asbest, Dämmstoffe, Farben, Chemikalien) sowie über wertvolle, zerbrechliche oder besonders zu behandelnde Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, haften wir nicht für hieraus entstehende Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden.
§ 8 Sondermüll und besondere Materialien
Für die fachgerechte Entsorgung von Sondermüll wie Asbest, asbesthaltigen Dämmstoffen oder anderen besonders überwachungsbedürftigen Abfällen gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften (u. a. Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gefahrstoffverordnung). Solche Materialien werden nur entsorgt, wenn sie im Vorfeld ausdrücklich vereinbart wurden; sie werden gesondert kalkuliert und, soweit erforderlich, von entsprechend qualifiziertem Personal bzw. Fachbetrieben abgewickelt. Illegale, radioaktive oder nach geltendem Recht nicht entsorgungsfähige Gegenstände nehmen wir nicht an.
§ 9 Eigentum an überlassenen Gegenständen
Mit Übergabe der zu entsorgenden Gegenstände an Hauptstadt-Entsorger gehen diese – soweit nicht anders vereinbart – in unser Eigentum über. Wir sind berechtigt, verwertbare Gegenstände im Rahmen des fachgerechten Recyclings weiterzugeben, zu verkaufen oder zu spenden. Ein Anspruch des Kunden auf Erlösbeteiligung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gegenstände, die der Kunde ausdrücklich von der Entsorgung ausgenommen hat, verbleiben in seinem Eigentum und werden nicht mitgenommen.
§ 10 Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für Schäden an Gegenständen, die entgegen § 7 nicht oder unzutreffend als schützenswert gemeldet wurden, haften wir nicht. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Werkverträge (§§ 631 ff. BGB). Zeigt sich, dass eine vereinbarte Leistung nicht vollständig oder nicht fachgerecht erbracht wurde (z. B. Räumung nicht besenrein), ist uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Feststellung, in Textform anzuzeigen.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließt ein Verbraucher den Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. bei einem Besichtigungstermin beim Kunden zu Hause) oder im Fernabsatz (z. B. telefonisch, per WhatsApp oder über die Website) ab, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach folgender Belehrung zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hauptstadt-Entsorger, Wilmersdorfer Straße 162, 10585 Berlin, Telefon: 030 / 585 819 810, E-Mail: info@hauptstadt-entsorger.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt Ihrer Widerrufsmitteilung bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Wünscht der Kunde – etwa bei einer kurzfristig benötigten Entrümpelung – ausdrücklich, dass wir mit der Ausführung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und bestätigt er zugleich seine Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt, so erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung. Diese ausdrückliche Aufforderung und Bestätigung wird bei kurzfristigen Terminen in Textform (z. B. per WhatsApp oder E-Mail) eingeholt.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Hauptstadt-Entsorger, Wilmersdorfer Straße 162, 10585 Berlin, E-Mail: info@hauptstadt-entsorger.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung:
- Dienstleistung:
- Bestellt am:
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Datum:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 13 Kündigung und Rücktritt
Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach § 7 trotz Aufforderung nicht nachkommt. Storniert der Kunde einen bereits bestätigten Termin weniger als 24 Stunden vorher oder erscheint niemand zum vereinbarten Termin, sind wir berechtigt, die nachweislich entstandenen Kosten (z. B. Anfahrt, Personalvorhaltung) in angemessener Höhe zu berechnen.
§ 14 Höhere Gewalt
Können wir eine Leistung aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z. B. behördliche Anordnungen, extreme Witterung, Streik, technische Störungen bei Entsorgungsanlagen), nicht wie vereinbart erbringen, verschiebt sich der Termin um die Dauer des Hindernisses. Dauert die Beeinträchtigung länger als vier Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Teilleistungen werden anteilig abgerechnet.
§ 15 Datenschutz
Die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden verarbeiten wir ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
§ 16 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ (öffnet in einem neuen Tab) zu erreichen ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit.
§ 17 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; für Verbraucher gilt dies nur, soweit hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht eingeschränkt werden. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.